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   OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6497
OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05 (https://dejure.org/2009,6497)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.09.2009 - 7 KS 122/05 (https://dejure.org/2009,6497)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 (https://dejure.org/2009,6497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Regelung eines Tunnelüberwachungskonzepts in einem Planfeststellungsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 FStrG; § 17 Abs. 1 FStrG; § 17 Abs. 6c S. 1 FStrG; Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; § 1 Abs. 1 NBrandSchG; § 1 Abs. 2 NBrandSchG; § 2 NBrandSchG; § 4 Abs. 1 S. 2 NGO; § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO
    Festschreibung von Überwachungssystemen an überwachungsbedürftigen Straßenbauwerken durch die Planfeststellungsbehörde gegenüber einem Vorhabensträger; Bindende Wirkung des § 4 S. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Träger der Straßenbaulast i.R.v. Bau und Betrieb ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festschreibung von Überwachungssystemen an überwachungsbedürftigen Straßenbauwerken durch die Planfeststellungsbehörde gegenüber einem Vorhabensträger; Bindende Wirkung des § 4 S. 1 Bundesfernstraßengesetz ( FStrG ) für den Träger der Straßenbaulast i.R.v. Bau und Betrieb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Wegfall der ständig besetzten Tunnelwarte im Emstunnel teilweise erfolgreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festschreibung von Überwachungssystemen an überwachungsbedürftigen Straßenbauwerken durch die Planfeststellungsbehörde gegenüber einem Vorhabensträger; Bindende Wirkung des § 4 S. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Träger der Straßenbaulast i.R.v. Bau und Betrieb ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 262
  • DÖV 2010, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76

    Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Die Planfeststellungsbehörde geht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend davon aus, dass dieser nicht zwangsweise - jedenfalls nicht durch sie - in das Überwachungskonzept einbezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1979 - IV C 58.76 u. IV C 59.76 -, NJW 1980, 2266 f. m.w.N.).

    Eine straßenrechtliche Planfeststellung kann sich in dem für die Durchführung des Planvorhabens erforderlichen Maße zwar über Rechte und rechtlich geschützte Belange Dritter hinwegsetzen und sich für diese als Eingriffsakt darstellen (BVerwG, Urteil v. 07.09.1979, a.a.O.).

    Ohne gesonderte gesetzliche Grundlage können zu Lasten Dritter solche Pflichten nicht begründet werden (BVerwG, Urteil v. 07.09.1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Zur inhaltlichen Konkretisierung des maßgeblichen Sicherheitsstandards für Tunnelbauten kann daher auf die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) - im Folgenden: Richtlinien -, erarbeitet vom Arbeitsausschuss "Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, abgestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 9.07 -, Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 33 sowie BayVGH, Urt. v. 09.07.2008 - 8 A 07.40020 -, Juris; vgl. auch Bad-Württ VGH, Urt. v. 04.07.1991 - 5 S 84/89 -, Juris), die mit den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2003 vom 24. März 2003 (RABT 2003) und Nr. 10/2006 vom 27. April 2006 (RABT 2006) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingeführt worden sind.

    Die Beklagte hätte daher etwa durch eine Nebenbestimmung im Planänderungsbeschluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 9.07 -, juris Rn. 52 a.E.) gewährleisten müssen, dass das Gesamtsicherheitskonzept vor Inbetriebnahme des geänderten Überwachungssystems zu erstellen bzw. an die geänderten Erfordernisse anzupassen sei.

  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Zur inhaltlichen Konkretisierung des maßgeblichen Sicherheitsstandards für Tunnelbauten kann daher auf die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) - im Folgenden: Richtlinien -, erarbeitet vom Arbeitsausschuss "Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, abgestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 9.07 -, Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 33 sowie BayVGH, Urt. v. 09.07.2008 - 8 A 07.40020 -, Juris; vgl. auch Bad-Württ VGH, Urt. v. 04.07.1991 - 5 S 84/89 -, Juris), die mit den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2003 vom 24. März 2003 (RABT 2003) und Nr. 10/2006 vom 27. April 2006 (RABT 2006) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingeführt worden sind.

    Ein vollständiges Gesamtsicherheitskonzept ist aber Voraussetzung für die erstmalige Eröffnung eines Tunnels für den allgemeinen Verkehr, d.h. seine Inbetriebnahme (vgl. BayVGH, Urt. v. 9.7.2008 - 8 A 07.40020, - juris Rn. 59 zur Sicherheitsdokumentation nach Abschnitten 0.5, 1.1.5 und 1.1.6.1 RABT 2006), weil es sonst seine Funktion als Handlungsanweisung für die Einsatzkräfte im Notfall nicht - jedenfalls nicht von Anfang an - erfüllen kann.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 LC 386/06

    Kostenerstattungspflicht eines Straßenneubauamtes für eine Sondierung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Durch § 4 FStrG wird dem Vorhabensträger die Verantwortung für den Zustand der baulichen Anlage als solche, ihre Herstellung und Unterhaltung sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch auferlegt (Nds. OVG, Urt. v. 09.10.2008 - 12 LC 386/06 -, NVwZ 2009, 1050ff).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Denn eine derartige Beeinträchtigung kann den durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG bundesrechtlich geschützten Wirkungskreis der Gemeinde berühren (BVerwG, Beschl. v. 21.01.1993 - 4 B 206.92 -, NVwZ 1993, 884 ff).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Eigene wehrfähige Rechte sind dagegen nicht betroffen, wenn öffentliche Belange gefährdet werden, deren Wahrnehmung nicht der Gemeinde als Teil der ihr zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben obliegt, oder Gemeindebürger betroffen sind, denen es freisteht, sich vor rechtswidrigen Eingriffen selbst zu schützen (BVerwG, Urt. v. 30.08.1995 - 4 B 86.95 -, NVwZ-RR 1996, 67 f).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Die in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Selbstverwaltungsbefugnis vermittelt den Kommunen - im Verhältnis zum Staat - materielle Rechtspositionen (BVerwG, Urt. v. 12.08.1999 - 4 C 3.98 -, NVwZ 2000, 675 f).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Bloße faktische Veränderungen der Verkehrsverhältnisse, die verkehrsregelnde Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bewirken, muss die Gemeinde grundsätzlich hinnehmen (BVerwG, Urt. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 -, NVwZ 1983, 610 ff).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 9 VR 12.08

    Planfeststellung für den Rückbau eines Bahnübergangs; sofortige Vollziehbarkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Für eine solche wehrfähige Position kommen auch im Hinblick auf das Abwägungsgebot nur solche Belange in Betracht, die sich dem Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 GG zuordnen lassen (BVerwG, Beschl. v. 04.08.2008 - 9 VR 12.08 -, NVwZ 2008, 1237).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 5 S 84/89

    Planfeststellungsverfahren für Bundesfernstraße - Auslegung von Unterlagen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05
    Zur inhaltlichen Konkretisierung des maßgeblichen Sicherheitsstandards für Tunnelbauten kann daher auf die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) - im Folgenden: Richtlinien -, erarbeitet vom Arbeitsausschuss "Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, abgestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 9.07 -, Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 33 sowie BayVGH, Urt. v. 09.07.2008 - 8 A 07.40020 -, Juris; vgl. auch Bad-Württ VGH, Urt. v. 04.07.1991 - 5 S 84/89 -, Juris), die mit den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2003 vom 24. März 2003 (RABT 2003) und Nr. 10/2006 vom 27. April 2006 (RABT 2006) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingeführt worden sind.
  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde darf ihnen aber die Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nicht unmöglich machen oder wesentlich erschweren (BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 11.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 171 Rn. 13 und - 9 A 8.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 170 Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 [ECLI:DE:OVGNI:2009:0923.7KS122.05.0A] - juris Rn. 24).

    Ein Anspruch auf "optimale" Sicherheitsmaßnahmen oder einen "besseren" Sicherheitsstandard als nach den "anerkannten Regeln der Technik" geboten, besteht nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 - juris Rn. 31).

    Die Ausübung dieses Ermessens muss dem Eisenbahn-Bundesamt vorbehalten bleiben (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 - juris Rn. 51 und Rn. 68).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2011 - 7 MS 72/11

    Sicherheitsabstand bei der Verlegung von Gasfernleitungen

    T echnische Sicherheitsregeln unterfallen als solche nicht dem fachplanerischen Abwägungsgebot (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23.9.2009 - 7 KS 122/05 -, juris) und können nicht mit der Begründung, das Risiko sei gering und der Erwägung, es werde schon nichts passieren, von der Planfeststellungsbehörde "weggewogen" werden.

    Lediglich hinsichtlich ihrer Umsetzung besteht ein technisch-organisatorischer Gestaltungsspielraum für Vorhabensträger und Planfeststellungsbehörde (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23.9.2009 - 7 KS 122/05 -, juris).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Ein Anspruch auf "optimale" Sicherheitsmaßnahmen oder einen "besseren" Sicherheitsstandard als nach den "anerkannten Regeln der Technik" geboten, besteht nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 [ECLI:DE:OVGNI:2009:0923.7KS122.05.0A] - juris Rn. 31).

    Die Ausübung dieses Ermessens muss dem Eisenbahn-Bundesamt vorbehalten bleiben (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 - juris Rn. 51 und Rn. 68).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 2.18

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde darf ihnen aber die Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nicht unmöglich machen oder wesentlich erschweren (BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 11.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 171 Rn. 13 und - 9 A 8.15 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 170 Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 [ECLI:DE:OVGNI:2009:0923.7KS122.05.0A] - juris Rn. 24).

    Ein Anspruch auf "optimale" Sicherheitsmaßnahmen oder einen "besseren" Sicherheitsstandard als nach den "anerkannten Regeln der Technik" geboten, besteht nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 [ECLI:DE:OVGNI:2009:0923.7KS122.05.0A] - juris Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15

    Pflicht einer Gemeinde zum Vorhalten der für Einsätze in einem Tunnel einer

    Dem Träger der Straßenbaulast obliegt demzufolge auch nicht die Beschaffung und Unterhaltung der hierfür erforderlichen Ausrüstungsgegenstände (vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 23.09.2009 - 7 KS 122/05 -, DÖV 2010, 129: Notfallverantwortlichkeit des Tunnelbetreibers nach § 4 Satz 1 FStrG i.V.m. den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln lediglich für die Kommunikation mit den Feuerwehr- und Rettungsdiensten und den Tunnelbetrieb, d.h. die Bedienung der Betriebseinrichtungen wie Beleuchtung, Belüftung, Verkehrsbeeinflussungseinrichtungen, Stromversorgung u.a.).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 1.18

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Ein Anspruch auf "optimale" Sicherheitsmaßnahmen oder einen "besseren" Sicherheitsstandard als nach den "anerkannten Regeln der Technik" geboten, besteht nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 - juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 7 MS 181/21

    Erschließung; Folgemaßnahme; Folgemaßnahme, notwendige; Notwegerecht;

    Zwar können Sicherheits- und Überwachungskonzepte insbesondere bei Bauwerken, die der ständigen Überwachung bedürfen und bei denen Sicherheitsstandards für Not- und Rettungsfälle zu beachten sind, wie etwa Tunnel oder Brücken, hinsichtlich der Festlegung eines bestimmten Überwachungssystems Gegenstand eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses sein (vgl. Senat, Urteil vom 23.09.2009 - 7 KS 122/05 -, juris) und wären daher gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 VwVfG i.V.m § 18 Abs. 1 Satz 5 FStrG auch auszulegen.
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